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Auf der Straße - das kann teuer werden

Irgendwann begibt sich einfach jeder (mal) auf die Straße – lässt sich i.d.R. ja nicht vermeiden. Egal, ob als Autofahrer; Radfahrer oder Fußgänger. Doch wer auf der Straße (über-) leben will, der braucht entweder offene Augen und Ohren oder eben ein dicken Geldbeutel.


© Dieter Schütz / pixelio.de

Wie dick dieser Geldbeutel sein muss, wenn deine Augen und Ohren als Fußgänger versagt haben oder wenn du gar mit offenen Augen in dein Unglück gerannt bist, das kanst du hier erfahren.

Ahndungswürdige Verstöße von Fußgängern

„Was? Ich hab etwas falsch gemacht? Das kann ja gar nicht sein! Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Außerdem kenne ich diese Regelung gar nicht.“ Ausreden, die dir bei einer Verkehrskontrolle oder bei einem durch deine Mitwirkung entstanden Unfall nichts nützen werden. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Diese Verhaltensweisen können gebührenpflichtig sein:

1. Trotz vorhandenem Gehweg oder Seitenstreifen auf der Fahrbahn gegangen
2. Außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand gegangen
3. Über die rote Ampel gegangen
4. Fahrbahn ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs überschritten
5. Fahrbahn an nicht vorgesehener Stelle oder nicht zügig auf dem schnellsten Weg überschritten
6. Autobahn betreten oder Kraftfahrstraße an nicht dafür vorgesehener Stelle betreten

Wer ist Fußgänger?

Doch wer gehört eigentlich zur Gruppe der Fußgänger? Zählen dazu wirklich immer nur Menschen auf zwei Beinen?

Nein! Unter dem Begriff Fußgänger sind rechtlich auch die folgenden Gruppen zu verstehen

  • Skateboardfahrer
  • Kickboardfahrer
  • Inlineskater
  • Fußgänger mit Kinderwagen
  • Fußgänger, die einen Greif- oder Schieberollstuhl mit sich führen
  • Fußgänger mit Einkaufswagen
  • Fußgänger mit Rodelschlitten

Für all diese Arten von Fußgängern gelten dieselben Regeln wie für einen “normalen Fußgänger“. Das gilt auch für die Bestrafung. Das Bußgeld fällt also bei einem bestimmten Vergehen nicht höher aus, wenn man es als Inlineskater oder Skateboardfahrer begangen hat.

Bußgeldkatalog für Fußgänger

Erwischt. Mit Davonlaufen kommt der Fußgänger jetzt nicht mehr weiter. Wer von den Augen der Polizei sich den geltenden Verkehrsregeln widersetzt hat und den Verkehr gefährdet hat oder wer gar mit seinem Verhalten einen Unfall verursacht hat, den erwarten folgende Konsequenzen:

1. Trotz vorhandenem Gehweg oder Seitenstreifen auf der Fahrbahn gegangen => 5€
2. Außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand gegangen => 5€
3. Über die rote Ampel gegangen =>5€; Bei Unfall 10€
4. Fahrbahn ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs überschritten => mit Gefährdung eines anderen 5€; bei Unfall 10€
5. Fahrbahn an nicht vorgesehener Stelle oder nicht zügig auf dem schnellsten Weg überschritten => mit Gefährdung eines anderen 5€; bei Unfall 10€
6. Autobahn betreten oder Kraftfahrstraße an nicht dafür vorgesehener Stelle betreten =>10€

Autor: crazy writer

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Geschrieben von rausgeher-Team am 16.07.2012 18:47 in der Kategorie Leben, Lifestyle, Wohnen, Arbeit, Sinn und Unsinn
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